Stangenfahrzeuge für Oberösterreich – Cover-Story 4 / 2024
Es ist so weit, in Oberösterreich kommen bereits mit Bestellung im Frühherbst 2024 die Fahrzeuge von der Stange. Auf diese Weise sollen einerseits die ungewöhnlich hohen Preise eingefangen, jedoch auch Standards gesetzt werden. Die jeweilige Feuerwehr erhält ein vollständig ausgerüstetes Einsatzgerät, hat weniger Aufgaben im Vorfeld, jedoch auch weniger Mitspracherecht als bisher. Der Autor hat über Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Karl Kraml und seinem Mitarbeiter Johannes Dorfinger die wesentlichen Eckdaten eingesammelt.
Cover-Story aus der August-Ausgabe 4 / 2024
Es ist so weit, in Oberösterreich kommen bereits mit Bestellung im Frühherbst 2024 die Fahrzeuge von der Stange. Auf diese Weise sollen einerseits die ungewöhnlich hohen Preise eingefangen, jedoch auch Standards gesetzt werden. Die jeweilige Feuerwehr erhält ein vollständig ausgerüstetes Einsatzgerät, hat weniger Aufgaben im Vorfeld, jedoch auch weniger Mitspracherecht als bisher. Der Autor hat über Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Karl Kraml und seinem Mitarbeiter Johannes Dorfinger die wesentlichen Eckdaten eingesammelt.
Für viele Feuerwehren ist es ein Knalleffekt, der über eine Presseaussendung des Landes Oberösterreich im Frühsommer 2024 durch Oberösterreich gezogen ist. Aufgrund der nicht mehr gesicherten Finanzierung aller notwendigen Fahrzeugbeschaffungen waren im Vorfeld zahlreiche Verhandlungsgespräche erforderlich.
Und daher wurde recht kurzfristig bekannt, dass das oberösterreichische Fahrzeugbeschaffungsprogramm einem enormen Wandel unterzogen werden wird. Und das mit sofortiger Wirkung. Betroffen davon werden nahezu alle gängigen Fahrzeugtypen sein:
• Großlöschfahrzeug-Logistik (GLF-L) und Großlöschfahrzeug-Logistik mit Bergeausrüstung (GLF-L-B)
• Kleinlöschfahrzeuge (KLF, KLF-L)
• Kommandofahrzeug (KDO-F)
• Löschfahrzeug
• Rüstlöschfahrzeug (RLF-A), Tanklöschfahrzeug (TLF-A), Tanklöschfahrzeug mit Bergeausrüstung (TLFA-B)
• Drehleiter
Die basierenden Problematiken
Abgesehen davon, dass wohl jeder Hersteller schon mehrfach erwähnt hat, dass der Bau eines Feuerwehrfahrzeuges in den meisten Fällen ein Einzelstück darstellt und somit höhere Kosten als ein Serienfahrzeug verursacht, sind auch die seit Corona und Ukraine-Krieg explodierenden Fahrzeugkosten ein maßgeblicher Auslöser für diesen Schritt. Die genannten Faktoren hatten auch zur Folge, dass die Budgetmittel des Landes-Feuerwehrverbandes für ein herkömmliches Beschaffungsjahr mit etwa 81 Fahrzeugen nicht mehr ausreichten.
Ebenso tat sich immer öfters ein Spannungsfeld zwischen den Feuerwehren und den Gemeinden auf. Einerseits wurden die festgelegten Normkosten aufgrund von zusätzlichen Ausrüstungen, Design, anderen Fahrgestellen etc. teilweise massiv überschritten, andererseits wurden Gemeinden mit Sicherheitsargumenten auch unter Druck gesetzt. Fakt ist, dass im Prinzip gleiche Fahrzeuge von den Kosten teilweise enorm auseinanderklafften. Ein RLF-A ohne Ausrüstung kostete von Feuerwehr A-Dorf beispielsweise 449.000 Euro, während für jenes von Feuerwehr B-Dorf gleich etwas über 600.000,- Euro zu berappen waren. Feuerwehr A beschaffte ein 4×2 Kommandofahrzeug um 88.000,- Euro, während bei Feuerwehr B für ein 4×4 satte 150.000,- Euro fällig wurden. Die Normkosten bei einem Rüstlöschfahrzeug lagen 2017 noch bei knapp 290.000 Euro, 2023 waren sagenhafte 410.000 Euro bereits überschritten! Und wir sprechen hierbei immer noch um das gleiche Feuerwehrfahrzeug. Es entsteht der Eindruck, dieser für die Gemeinden notwendige Wirtschaftszweig würde sich zur Melkkuh entwickeln.
Es darf daher auch bei nüchterner Betrachtung nicht verwundern, dass die zu bestreitenden Mehrkosten für ein Gerät der Gemeinde immer öfter eine Kluft zwischen Feuerwehr und Gemeinde getrieben haben. Die viele Jahre gelebte Praxis einzelner Feuerwehren, teilweise unglaublich hohe Eigenanteile zu leisten, funktioniert vielerorts nicht, sei es, weil der Feuerwehrbetrieb an sich ein entsprechendes Ausmaß für die Freiwilligen angenommen hat, Feste gar nicht mehr so lukrativ sind oder auch die Bereitschaft stetig sinkt, für ein für die Gemeinde vorgeschriebenes Arbeitsgerät, das man überwiegend mit aufzubringender Freizeit bedient, auch selbst noch mitfinanzieren zu müssen.
«Zunehmend mehr Funktionäre sind auch nicht mehr bereit, die vielen Stunden für die Konzeptionierung eines Fahrzeuges zu investieren und sich dann auch noch mit den Modalitäten einer Ausschreibung konfrontiert zu sehen, die man (je nach Fuhrparkgröße) „alle heiligen Zeiten“ einmal braucht», erzählt Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Karl Kraml im Gespräch. Aufwendig stellt sich der Fahrzeugankauf auch für die Gemeinde selbst. Bislang waren vier bis fünf Gemeinderatsbeschlüsse notwendig (Gefahrenabwehr und Entwicklungsplanung (GEP) zur Prüfung des Bedarfs, Grundsatzbeschluss, mittelfristiger Finanzierungsplan, genehmigter Finanzierungsplan, Vergabe).
Auslaufen der BBG-Lose
Basierend auf all diesen Faktoren erhöhte sich der Druck auch auf die Verantwortlichen im Landes-Feuerwehrverband Oberösterreich (ausgehend von Bürgermeistern und Feuerwehrfunktionären), hier einen Lösungsansatz zur Verbesserung der Situation zu finden. Das bevorstehende Auslaufen der BBG-Lose (Bundesbeschaffung GmbH) im November 2024 sowie die weitere Kostensteigerung durch die kommenden Sicherheitsassistenz-Pakete für Lkw-Fahrgestelle (GSR II) und schon wieder angekündigte Kostensteigerungen bei den Fahrzeugherstellern ließen auch zeitlich nicht den großen Verhandlungsraum über, wie ihn sich vielleicht viele Feuerwehrmitglieder gewünscht hätten.
Abgesehen davon würde es sich bei der Vielfalt an Meinungen und Ansichten auch mit mehr Zeit nicht einfacher gestalten, alle auf einen Nenner zu bringen.
Das bisherige Finanz-Modell
Mit der bisherigen Regelung wurden die Förderungen – welche gegenüber anderen Bundesländern seitens LFV und Land markant höher sind – anhand von Fahrgestell und Aufbau (ohne Ausrüstungsgegenstände) ausbezahlt. Herangezogen wurde das Angebot aus der BBG (diese arbeitet über ein Punktesystem nach dem Bestbieterprinzip), das den Mindestanforderungen der Baurichtlinien entspricht, wenngleich die Bestellhöhen teilweise weit über den Normkosten gelegen haben, auch innerhalb der gleichen Fahrzeugklassen.
Konkret zum Verständnis: Das Land Oberösterreich fördert die Gemeinden je nach dem Finanzierungsschlüssel zwischen 20 und 80 %, was von der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde abhängig ist. Kauft eine Gemeinde mit einem Beihilferate von 60 % ein Fahrzeug, so wird dies zu 60 % gefördert (diese Förderung wiederum fällt zu 55 % auf den Landes-Feuerwehrverband und zu 45 % auf das Land). Die restlichen 40 % der Normkosten ist durch die betreffende Gemeinde zu finanzieren. Auch bei den Normkosten forderten manche Gemeinden bereits Eigenanteile der Feuerwehr ein, obwohl – wie man weiß – es sich um ein Fahrzeug handelt, das der jeweiligen Gemeinde für den Brand- und Katastrophenschutz vorgeschrieben wird.
Update der Baurichtlinien
Die nun vorliegenden „Fahrzeugmodelle Oberösterreich“ galt es vorzubereiten und nicht einfach Bestehendes neu zu verpacken. Somit wurde der Fachausschuss für Technik und Ausrüstung seitens der Oö. Landes-Feuerwehrleitung beauftragt, die gültigen Baurichtlinien der gängigen Einsatzfahrzeuge ins Visier zu nehmen und diese auf den Stand der aktuellen Technik zu bringen. So wurde beispielsweise die Ausrüstung für die Personenrettung (Spreizer, Schere) komplett auf Akku-Technologie umgestellt und damit auch der laufende Strombedarf vor Ort entsprechend gesenkt.
«Das Hauptaugenmerk der Fahrzeugausstattung liegt bei den Kernaufgaben der Feuerwehr (Standard-Einsatzmaßnahmen, Heft 122) und stellt unter Berücksichtigung eines optimalen Preis-Leistungsverhältnisses ein sinnvolles Beladungssortiment darf, das für alle Feuerwehren Oberösterreichs geeignet ist. Im November 2022 erfolgte in der Landes-Feuerwehrleitung somit auch der Beschluss der neuen Ausrüstungspläne», so Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Karl Kraml.
Einblick auf Taktik und Technik
Sehen wir uns an, was das nun konkret bedeutet. Gehen wir davon aus, dass Ihre Feuerwehr nach Bewertung durch die GEP vorgesehen ist, ein neues, Wasser führendes Fahrzeug zu erhalten, gleichgültig nun, ob Neu- oder Ersatzbeschaffung. Im Moment erhalten Sie dazu nach Vorlage der Beschlüsse, Reihung im Landes-Feuerwehrverband beispielsweise fix:
Fahrgestell: ein Mercedes Atego 16,8 Tonnen Fahrgestell (wesentlich günstiger als MAN) mit automatisiertem Schaltgetriebe und 4.160 mm Radstand (bei RLF, TLF-B, TLF-4000) bzw. 3.860 mm bei TLF 2000 ohne GSR II (Abbiegeassistenz-Systeme etc., wo die Neuzulassung ohne diesem noch bis Juni 2026 möglich ist). Sonnenblende und verstärkte Motorstaubremse und Rückfahrkamera sind inklusive, Klimaanlage jedoch nicht. Die Möglichkeit, hier Modifikationen vorzunehmen besteht nicht. Das Fahrgestell kann sich mit der nächsten BBG-Ausschreibung natürlich verändern.
Einbaupumpe: Normaldruckpumpe (Hochdruck ist Geschichte) als Stand der Technik für den Innenangriff per C-Rohr, 2.500 l / min bei 10 bar (bei Industriegebieten sind 3.200 Liter Löschwasser pro Minute vorgesehen, die dann durch zwei eingesetzte Tanklöschfahrzeuge zu erbringen sind), Pumpendruckregler, 100 mm A-Eingang (kein Übergangsstück mehr erforderlich).
Schaum: 100 Liter Schaumtank (hoch konzentriertes Schaummittel 1 % MBS), externer Zumischer, sofern ein Schaumrohr erforderlich ist, Pumpenvormischsystem mit 3 Stufen (vor allem für den Netzmittelbetrieb). In Pumpenfahrzeugen ist entsprechend der neuen Baurichtlinie kein Schaum mehr vorrätig.
Besatzung: Diese ist bei RLF oder TLF fix für 1:8 vorgesehen, Action-Tower und Co. sind im Mannschaftsraum nicht mehr zu finden.
Beleuchtung / Lichtmast / Verkehr: Einen Lichtmast (8 x 4.000 Lumen, dreh- und schwenkbar) finden Sie ausschließlich beim Rüstlöschfahrzeug (RLF) und beim Tanklöschfahrzeug mit Bergeausrüstung (TLF-B). Das TLF 2000 / 4000 verfügt hingegen über eine verstärkte Umfeldbeleuchtung. Fahrzeuge mit dem Paket für Unfallmenschenrettungen (RLF, TLF-B, GLF-L-B) verfügen über eine Verkehrsleiteinrichtung, alle anderen nicht. Als mobile Beleuchtungseinheiten stehen aktuell zwei Milwaukee-LED-Strahler mit Stativen zur Verfügung.
Seilwinde: Seilwinden sind nur mehr auf Rüstlöschfahrzeugen (knapp 200 in Oberösterreich) vorgesehen (und bei entsprechendem Wechselladerfahrzeug bzw. Kranfahrzeug des Katastrophenschutzes). Der LFI dazu: «Der Bedarf danach wird über die GEP geregelt, da der Großteil der Seilwindeneinsätze nicht primär zeitkritisch sind und auf andere Feuerwehren unterstützend zurückgegriffen werden kann). Die Mehrkosten für eine Seilwinde liegen bei derzeit bei rund 35.000 Euro, wobei bei der nächsten Ausschreibung mit einer wesentlich höheren Kostenposition zu rechnen ist). Das Technik-Team sah es als wesentlicher an, eine größere Dichte an Paketen für die „Unfall-Menschenrettung“ zu Sorgen als jene an Seilwinden.»
Wasserwerfer: Der Wasserwerfer (Monitor) wird nicht mehr am Dach platziert, sondern im Geräteraum 5 vorgehalten. Damit wird auch der universellere Einsatz des Gerätes gewährleistet. Vom fixen Verbau am Dach und der damit eingeschränkten Einsetzbarkeit wurde aufgrund des Kosten-Nutzen-Vergleiches Abstand genommen. Die wesentlich gezieltere Brandbekämpfung von oben ist durch Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter, Teleskopmastbühne) vorzunehmen.
Leiter: Für eine mögliche Personenrettung aus dem 2. Obergeschoß ist eine zweiteilige Schiebeleiter notwendig. BEI TLF-B und RLF ist zusätzlich eine vierteilige Steckleiter verlastet. Eine dreiteilige Schiebeleiter ist nicht vorgesehen.
Hydraulisches Rettungsgerät: Dieses besteht aus Akku-Schere, Akku-Spreizer und Rettungszylinder. Das Modell (Weber, Lukas, Holmatro etc.) kann je nach aktueller Ausschreibung variieren.
Akku-Geräte: In Akku-Ausführung sind jeweils von Milwaukee ein Winkelschleifer (Flex) M 18 FLAG 230XPDB-0C, eine Säbelsäge M 18 FSX-121 C, ein Bohrhammer M 18 CHPX -0 SDS PLUS sowie eine M 18 FCHS Kettensäge mit 40 cm Schwert aufgepackt. Die Kettensäge wurde in Akku-Ausführung herangezogen, da der Großteil der betreffenden Einsätze in kurzer Zeit abgearbeitet ist. Bei größeren Sturmeinsätzen werden der Praxis entsprechend sowieso mehrere und auch herkömmliche Motorsägen mit verwendet. In Summe stehen somit 10 Akku-Verbraucher (Spreizer, Schere, B-Compact (2x), Beleuchtung (2x), Kettensäge, Bohrhammer, Säbelsäge, Winkelschleifer) zur Verfügung, für die neun Stück 18-Volt-Akkus mitgeliefert werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die genannten Geräte nie alle zeitgleich zum Einsatz kommen.
Lüfter: Auch dieser wird in Akku-Ausführung auf das Fahrzeug beladen. Eine externe Stromversorgung des Gerätes ist aber möglich.
Hochwertige Schläuche: Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Standardschläuche bereits nach wenigen Jahren ausgeschieden werden müssen. Somit wurden nun hochwertige Schläuche (Druckschlauch Rekord) gewählt, da diese länger genutzt werden können.
9 kVA-Stromerzeuger: Da die meisten Geräte am Fahrzeug nun über Akkus betrieben werden, bleiben die zwei Tauchpumpen nun als einzige Stromverbraucher übrig. Somit hat man es als zweckmäßig angesehen, dass ein 9-kVA Stromaggregat als reguläre Beladung ausreichend ist. Variationen sind (auch hier) nicht möglich.
Atemschutz: Atemschutzgeräte sind nicht Bestandteil der Gesamtbeschaffung des Fahrzeuges, da sie in jedem Fahrzeug gehaltert werden können und sich die Nutzungsdauer zum Fahrzeug unterscheidet. Ebenso ist keine verlängerte Nutzungsdauer wie beispielsweise bei einer Tragkraftspritze zulässig. Die Förderung „Atemschutzgeräte“ des Landes-Feuerwehrkommandos bleibt daher in bewährter Weise aufrecht. Wärmebildkameras werden künftig ähnlich den Atemschutzgeräten gefördert.
Tauch- und Schmutzwasserpumpe: Für den Überflutungseinsatz stehen eine Tauch- sowie eine Schmutzwasserpumpe zur Verfügung. Eine 400-Volt Mast Abwassertauchpumpe ATP 15 fördert bis 1.600 l / min, bei 5 m Höhe nach wie vor 1.100 l / min und erlaubt einen Korndurchlass von 65 mm. Die Wasserförderung erfolgt über Schlauchanschluss per B-Kupplung (kann Fördermenge begrenzen). Für das Flachsaugen steht ein B-C-Übergangsstück zur Verfügung. Die Tauchpumpe Nautilus 8/1 arbeitet ebenso mit 400 Volt, fördert bis zu 1.330 l / min, erreicht bei 5 m Höhe 1.170 l / min und verfügt ebenso über eine B-Kupplung.
Und das ist noch drin: Weiters verstaut sind für die gewaltsame Türöffnung ein TNT-Tool und ein Hooligan-Tool mit Hebelklaue (dafür keine Feuerwehraxt und kein 5 kg Schlägl), Unterbausystem Stab Pack, ein Unfall-Sichtschutzschirm 1,8×7,2m, Stab-Fast Alu+ und zwei Hebekissen 35×35 und 52×62 (keine eigene Pressluftflasche für Hebekissen → Reserveflaschen verwenden).
Plätze für eigene Ausrüstung, aber …
Wie erwähnt, erhält die Feuerwehr das jeweilige Fahrzeug fix und fertig ausgerüstet. Verteilt auf das gesamte Fahrzeug bleiben einige Kistchen oder Plätze frei, die mit eigenen Bedarfsmitteln (Türöffnungskoffer etc.) bestückt werden können und so etwas Restspielraum lassen. Großartige Aufrüstungen wie Wunsch-Seilwinde, hydraulisches Rettungsgerät und dergleichen, die für das jeweilige Fahrzeug nicht vorgesehen sind, sind nicht möglich.
Ebenso besteht keine Möglichkeit zur Beeinflussung von Designwünschen, zusätzlicher Warnsignal-Einrichtungen etc. Auch ergänzende Einbauten wie (als Beispiel) eine Straßenwaschanlage sind nicht umsetzbar. Ebenso nicht möglich sind Typenänderungen beim Fahrzeug, sei es die Gewichtsklasse oder die Fahrzeugmarke.
Fahrzeugmodelle Oö: Alles drin, alles dran
Die Überlegungen für die Fahrzeugmodelle Oberösterreich gingen neben den sinkenden Baukosten durch Vereinheitlichung auch in Richtung moderner und vor allem relevanter Ausstattung, was das Baurichtlinien-Update gewährleistet. Das Angebot des Landes-Feuerwehrverbandes soll die Abwicklung in der Fahrzeugbeschaffung sowohl auf Seiten der Feuerwehren als auch jener der Gemeinden deutlich vereinfachen. Eines ändert sich auch: Die Ausrüstung wird automatisch neu und komplett mitgeliefert. Die das Fahrzeug abholende Feuerwehr bringt die Kennzeichen an und stellt ein fixfertiges Fahrzeug in ihre Garage. Auch das Umräumen des Equipments aus dem auszuscheidenden Fahrzeug (und der damit verbundene Ausfall) sind Geschichte.
«Gleiches Fahrzeug, gleiche Ausrüstung reduziert beiläufig auch noch den Aufwand für die Ausbildung von einsatzberechtigten Feuerwehrmitgliedern», ist Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Karl Kraml vom neuen Konzept überzeugt, das den betroffenen Gemeinden und Feuerwehren schon im Juni dieses Jahres präsentiert worden ist. Für die Gemeinden bedeutet es eine kalkulierbare Kostensicherheit, dass die teilweise markanten Abweichungen von den Normkosten genauso wegfallen und man zum Fixpreis einkauft. Noch etwas fällt weg: Es stand zwar nirgends geschrieben, war jedoch lange Jahre Praxis: Der finanzielle Eigenanteil der Feuerwehr entfällt vollständig und ist nicht mehr vorgesehen.
Fazit
Mit dem Fahrzeug von der Stange kommt ein fix und fertiges Einsatzfahrzeug zur Feuerwehr, wofür es keinerlei Vorbereitungs- und Planungsarbeiten benötigt und auch keine Ausschreibung erforderlich ist. Es wird zum Fixpreis geliefert und sieht keinerlei Beteiligung an Finanzmitteln der Feuerwehr vor, die in weiterer Folge damit arbeitet. Für die Gemeinden fallen jegliche Verhandlungen mit der Feuerwehr weg und es besteht aufgrund des festgelegten Preises auch entsprechende Planungssicherheit.
Die Feuerwehren hingegen müssen Fahrgestell und Hersteller, alles kann sich bei der nächsten Ausschreibung ändern, rigoros hinnehmen und sich damit abfinden. Ebenso bestehen für Feuerwehren mit mehreren Fahrzeugen eines Typs keinerlei Abstimmungsmöglichkeiten in der Beladung mehr. Die Hersteller hingegen werden nun beweisen müssen, dass Serienproduktion tatsächlich günstiger ist als die Einzelfertigung.
Wer das alles nicht will …
Wer all diese Neuerung nicht für sich in Anspruch nehmen möchte, hat jedoch noch die Wahl, das Fahrzeug auf die ursprüngliche Art und Weise zu beschaffen, jedoch sind auch dort die Baurichtlinien einzuhalten. Gefördert werden dann ausschließlich die für den jeweiligen Fahrzeugtyp fixierten Normkosten ohne Ausrüstung.
Wer sein altes Equipment beispielsweise nächstes Jahr in ein auf diese Weise beschafftes Fahrzeug umlädt, erhält beim Ersatzbedarf eines Großgerätes darin (hydraulisches Rettungsgerät, Notstromerzeuger) dann aber keine Förderungen mehr und muss dafür selbst aufkommen.
Vorteile der Standardisierung:
- Kosteneffizienz: Durch die Vereinheitlichung sollen die Baukosten gesenkt werden.
- Kalkulierbare Kosten: Fixpreise bieten Gemeinden Planungssicherheit.
- Vereinfachte Beschaffung: Keine aufwendigen Vorbereitungen, Planungen oder Ausschreibungen nötig.
- Komplette Ausstattung: Feuerwehren erhalten vollständig ausgerüstete Fahrzeuge.
- Keine Eigenfinanzierung: Feuerwehren müssen keine finanziellen Eigenanteile mehr leisten.
- Keine Unterbrechung der Schlagkraft: Fahrzeuge sind beim Einbau der Geräte in das neue Fahrzeug nicht mehrere Monate „außer Dienst“.
Nachteile:
- Die Vielfalt der gewachsenen Strukturen kann dabei keine Berücksichtigung finden.
- Keine Wahlmöglichkeit des Fahrgestellhersteller: Der Vorteil von Mechanikern in der eigenen Feuerwehr ist nur noch bedingt gegeben.
- Keine Auswahlmöglichkeiten beim Aufbau bzw. Ausstattung.
- Ausrüstungsgegenstände, welche noch verwendbar wären, aber zur Gänze neuersetzt werden, können verkauft werden.
- Der persönliche Bezug gegenüber einem selbst gestalteten Fahrzeug sinkt.
- Einkauf von Fahrgestellen bei regionalen Händlern nicht möglich.
Mit der Einführung der Fahrzeugmodelle Oö setzen wir auf Effizienz und Standardisierung in bewährter Qualität, um die finanziellen und administrativen Herausforderungen der Fahrzeugbeschaffung zu meistern. Die angebotenen Fahrzeuge und deren Beladung wurden bereits vielfach getestet und haben sich in der Praxis bewährt. Zuverlässigkeit, Funktionalität und die Notwendigkeit für den Einsatz waren dabei die primär entscheidenden Faktoren.
– Anna Wong, Freiwilliger
Die neue Gesamtbeschaffung der Feuerwehrfahrzeuge konnte dank der Zusatzfinanzierung durch das Land OÖ erreicht und umgesetzt werden. Gemeinden profitieren von kalkulierbaren Kosten und Planungssicherheit, während Feuerwehren vollständig ausgerüstete Fahrzeuge ohne Eigenfinanzierungen erhalten.
Reparatur-Bonus schraubt Nutzungsdauer auf bis zu 35 Jahre hoch
Vor schon lange Zeit betrug die Nutzungsdauer der Fahrzeuge der Feuerwehren 15 bis 20 Jahre. Nach und nach wurde diese auf ein Vierteljahrhundert hochgeschraubt und liegt nun bei mindestens 25, nicht selten auch bei 30 Jahre. Auch die technischen Zustände der Fahrzeuge waren beim Ausscheiden unterschiedlich. Während Feuerwehr oder Gemeinde A vielleicht mehr in Service, Wartung und Pflege investiert hat, war dies bei Feuerwehr oder Gemeinde B oft weniger der Fall. Die Praxis geht hier oft weit auseinander.
Aber auch hier setzt das Land Oberösterreich nun an. Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger informierte über die Schaffung eines Reparaturbonus für die oberösterreichischen Feuerwehren. «Derzeit müssen die Gemeinden bzw. die Feuerwehren nach 25 Jahren die Fahrzeuge auswechseln, obwohl diese meist wenige gefahrene Kilometer am Tacho aufweisen. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit sowie einer Entlastung der Budgets, ist es mir wichtig, dass wir auch in diese Richtung Akzente setzen und praxistaugliche Möglichkeiten schaffen», betont die Feuerwehr-Landesrätin. «Der Oö. Landes-Feuerwehrverband erarbeitet derzeit Richtlinien für ein Generalüberholungskonzept von Feuerwehrfahrzeugen. Sobald diese vorliegen, werden die notwendigen Maßnahmen zur Nutzungsdauerverlängerung mit der Förderquote (FQ) der jeweiligen Gemeinde gefördert.»
Siehe dazu auch: Na bist du Moped, das Feuerwehrfahrzeug von der Stange